Unser Konzept zum einheitlichen Hausaufgabenheft
1. Eigenverantwortung
Die Schülerinnen und Schüler sollen ihre Hausaufgaben möglichst selbstständig, eigenverantwortlich und pflichtbewusst bearbeiten!
Sie tragen dafür Sorge, dass sich alle für die Erledigung der Hausaufgaben benötigten Materialien am Unterrichtsende in ihrem Schulranzen befinden. Im Klassenraum vergessene Materialien können nicht mehr abgeholt werden! Unvollständige oder nicht erledigte Hausaufgaben müssen zuhause nachgeholt und den Lehrkräften unaufgefordert vorgelegt werden. Die Eltern tragen Verantwortung für das Nacharbeiten der Hausaufgaben.
Die jeweils in den Klassen erteilten Hausaufgaben (nachfolgend HA) orientieren sich an folgenden Grundsätzen:
1. Alle Klassen verwenden einheitliche HA-Symbole bzw. die gleichen Abkürzungen (siehe unten). Diese werden jeweils zu Beginn des Schuljahres den Kindern erklärt und den Eltern in schriftlicher Form ausgehändigt. Die HA stehen meist eng im Zusammenhang mit dem Unterricht und greifen ihn sinnvoll auf.
2. Die HA ergänzen bzw. vertiefen den Unterricht bzw. bereiten ihn vor.
3. Die HA wurden in der Schule erklärt und sollten von den Kindern möglichst ohne fremde Hilfe und in angemessener Zeit bearbeitet werden können. Versteht ein Kind Aufgaben nicht, erhält es Unterstützung von den Lehrkräften in der Lernzeit, vom Betreuungsteam am Nachmittag oder den Eltern zu Hause.
4. HA können differenziert gestellt werden. Dadurch berücksichtigen sie in Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit der SchülerInnen. Freiwillige Aufgaben sind mit einem Sternchen gekennzeichnet.
5. HA werden immer schriftlich notiert. Im ersten Halbjahr der ersten Klasse malen die SchülerInnen vorwiegend Symbole in das HA-Heft. Die Hausaufgaben werden von den Lehrkräften an eine Tafel geschrieben und von den SchülerInnen in das Hausaufgabenheft übertragen.
6. HA werden erst zuhause bzw. in der Betreuung begonnen.
7. HA werden von den Lehrkräften regelmäßig überprüft (z.T. nur Sichtprüfung).
8. HA werden nicht als Strafmaßnahme eingesetzt. Ein „Nachdenkzettel“ könnte jedoch zusätzlich hinzukommen.
Informationsaustausch
Das Hausaufgabenheft dient u.a. dem Austausch zwischen Schule und Elternhaus.
Die Eltern haben von Beginn der ersten Klasse, neben persönlichen Gesprächen, auch über einen Eintrag in das Hausaufgabenheft die Möglichkeit, den Lehrkräften Rückmeldung über etwaige Probleme bei der Erledigung der Hausaufgaben zu geben. Dasselbe gilt umgekehrt für Lehrkräfte und das Betreuungsteam, das die Kinder am Nachmittag bei den Hausaufgaben betreut.
Aufgabe der Eltern ist es, möglichst täglich (aber zumindest 2 mal pro Woche) das Hausaufgabenheft ihrer Kinder sowie die Hausaufgaben an sich zu sichten. Zum einen können sie sich dadurch ein Bild verschaffen, ob die Hausaufgaben richtig, ordentlich sowie vollständig angefertigt wurden. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen die Eltern ihre Kinder schulisch noch mehr unterstützen. Zum anderen dient der tägliche Blick ins Hausaufgabenheft dazu, ggf. auf schriftliche Rückmeldungen der Lehrkraft zeitnah reagieren zu können, z.B. wenn Materialien wie Kleber oder Hefte fehlen.
2. Vorstellen des Hausaufgabenkonzeptes
Das Hausaufgabenkonzept wurde den Eltern im Rahmen der 1. Elternversammlung 2020/21 und bei den ersten Klassenelternabenden im neuen Schuljahr vorgestellt. Seitdem kann es jederzeit hier auf unserer Homepage nachgelesen werden.
Die Eltern erklärten sich mit dem Hausaufgabenkonzept einverstanden bzw. können im Rahmen ihrer Mitbestimmung im Gremium der Gesamtkonferenz eine Änderung / Ergänzung herbeiführen.
3. Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von Hausaufgaben
3.1 Allgemeine Bedingungen
1. In der Regel sind von Montag bis Freitag täglich mehrere HA zu bearbeiten, v.a. aus den Fächern Mathematik, Deutsch und Sachunterricht.
2. Werden HA vergessen, so liegt es in der Verantwortung der Kinder bzw. Eltern, dass diese zeitnah (z.B. übers folgende Wochenende) nachgearbeitet werden. Die Lehrkräfte notieren die Anzahl der vergessenen HA. Vergisst ein Kind mehrfach seine HA, werden die Eltern informiert und über weitere Konsequenzen (z.B. Eintrag im Zeugnis) in Kenntnis gesetzt.
3. Über die Ferien, einzelne Feiertage und über verlängerte Wochenenden gibt es nur kleine bzw. keine HA auf. Freiwillige Zusatzaufgaben können individuell von der jeweiligen Fach- oder Klassenlehrkraft über Ferienabschnitte, verlängerte Wochenenden oder Feiertage aufgegeben werden. Diese werden nicht benotet/gewertet.
4. In Krankheitsfällen sind die Eltern verpflichtet, die HA ihres Kindes zu erfragen und sich darum zu kümmern, dass ihr Kind den versäumten Unterrichtsstoff nachholt. Hierzu ist der Austausch zwischen den Elternhäusern notwendig bzw. es darf gerne auch der Kontakt zur Klassenlehrkraft gesucht werden.
WICHTIG: In allen Klassenstufen wird von den SchülerInnen als zusätzliche tägliche HA erwartet, dass sie zuhause den Schulranzen aufräumen, lose Arbeitsblätter abheften, die Materialien und das Mäppchen auf Vollständigkeit überprüfen und Stifte spitzen. In der ersten Klasse benötigen die Kinder hierbei noch regelmäßig die Unterstützung der Eltern und Lehrkräfte. Ab der zweiten Klasse genügt es bei vielen Kindern, wenn die Eltern wöchentlich den Schulranzen und das Mäppchen kontrollieren.
3.2 Zeitlicher Rahmen der HA
Entsprechend der Konzentrationsfähigkeit von SchülerInnen in der Grundschule sind für die Erledigung der HA unterschiedliche, durchschnittliche Zeiten vorgesehen.
- In den Klassenstufen 1 / 2 beträgt die HA-Zeit ca. 30 bis 45 Minuten.
- In den Klassenstufen 3 / 4 beträgt die HA-Zeit ca. 45 bis 60 Minuten.
Sollte dieser Zeitrahmen bei konzentriertem Arbeiten deutlich überschritten werden, reicht eine Notiz der Eltern im HA Heft. Wenn dies öfter vorkommt, sollte in einem klärenden Elterngespräch nach einer Lösung gesucht werden.
3.3 Organisatorische Rahmenbedingungen für die Bearbeitung von HA im Rahmen der Betreuenden Grundschule
1. Die HA-Betreuung findet in mehreren Klassenräumen gleichzeitig und getrennt nach einzelnen Klassenstufen statt. Dadurch entstehen möglichst kleine Lerngruppen. Sind Lerngruppen dennoch zu groß, wird versucht diese doppelt zu besetzen.
2. Schneller arbeitende SchülerInnen dürfen weitere Angebote nutzen oder sich still beschäftigen: Malen, lesen,...
3. HA, die in der vorgegebenen Zeit nicht geschafft wurden, müssen immer zu Hause fertiggestellt werden. Das Angebot der Betreuenden Grundschule entbindet Eltern nicht von der Pflicht, die HA-Erledigung ihrer Kinder unterstützend zu begleiten.
4. Die Hausaufgabenbetreuung kann nur eine Begleitung schulischen Lernens sein und nicht die Verantwortung für die Lernerfolge der Kinder übernehmen.
5. Das Betreuungspersonal versteht sich nicht als Nachhilfelehrer, die nicht bewältigten oder nicht verstandenen Unterrichtsstoff im 1:1 Setting vollenden müssen. Die Hausaufgaben können noch fehlerhaft sein!
6. Es liegt in der Verantwortung der Eltern, täglich die Hausaufgabenhefte zu sichten, Hausaufgaben gemeinsam mit ihren Kindern zu besprechen und ggf. zu berichtigen. Nicht verstandene Inhalte müssen zeitnah geübt werden.
Folgende Aufgaben können im Rahmen der Betreuung nicht erledigt werden und müssen stets zuhause mit den Eltern erfolgen:
· tägliche Leseübungen (vor allem in der 1. Klasse) sowie Kopfrechnen üben
· Gedichte auswendig lernen und diese einem Erwachsenen betont aufsagen
· Recherchen durchführen oder Experimente suchen (Zugang zum Internet)
· für Tests und Klassenarbeiten üben und ähnliche mündliche Hausaufgaben
Hausaufgaben-Symbole bzw. Abkürzungen beim Eintragen der Hausaufgaben
Folgende Tabelle erklärt für die Kinder und Eltern die wichtigsten Abkürzungen beim Eintragen der HA in unser neues HA-Heft:
Folgende Abkürzungen sollen für alle Klassen gelten: | |
M RB AH RT | Mathe Rechenbuch Arbeitsheft Rechentrainer |
D LB ÜH RS SAS | Deutsch Lesebuch Übungsheft Selbstlernheft Rechtschreiben Selbstlernheft Schulausgangschrift (Klasse 1/2) |
SU | Sachunterricht |
E | Englisch |
MU | Musik |
REL | Religion |
| |
AH | Arbeitsheft |
AB | Arbeitsblatt |
S. | Seite |
Nr. | Aufgabennummer |
* | freiwillige Aufgabe |